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BGH, 30.03.2023 - 2 StR 288/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 StGB, § 76a Abs. 1 StGB, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung eines dem Angeklagten zustehenden Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Einziehung eines dem Angeklagten zustehenden Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 10.11.2021 - 1 KLs 850 Js 13951/19
- BGH, 30.03.2023 - 2 StR 288/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.2019 - 2 StR 31/19
Verfolgungsverjährung bei betrügerischer Inanspruchnahme einer Heilbehandlung
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - 2 StR 288/22
Dazu aber hätte die Staatsanwaltschaft ihren auf eine selbständige Einziehung gerichteten Willen durch einen entsprechenden (Hilfs-)Antrag nach § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO kundtun müssen (vgl. zur Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO Senat, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, wistra 2020, 65).
- BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
Einziehung eines Kraftfahrzeugs
Der Senat kann nicht ausschließen (§ 337 Abs. 1 StPO), dass das Tatgericht bei Anwendung der vorgenannten Maßgaben mildere Strafen festgesetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 12. Mai 2020 - 2 StR 452/18; vom 30. März 2023 - 2 StR 288/22).